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Merkblatt – Zuständigkeiten Grossraubtiere

  • Ist die lokal zuständige Wildhut nicht erreichbar, können Betroffene über die Notrufnummer 117 mit einem diensthabenden Wildhüter verbunden werden.

Entschädigung von Rissen

Die Entschädigung von Nutztierrissen erfolgt durch das Amt für Jagd und Fischerei AJF. Dafür ist eine Beurteilung durch den Wildhüter zwingend. Für Abwicklung und Auszahlung der Entschädigung ist das AJF zuständig.